Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen capella-software AG und dem Besteller - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts­bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt capella-software nicht an, es sei denn, capella-software hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt

capella-software verpflichtet sich nicht, die Bestellung des Bestellers anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website, in Katalogen oder sonstigem Informations- oder Werbematerial sowie bei Gründen, die aus der Beurteilung der Bestellung seitens capella-software resultieren, ist capella-software jederzeit zum Rücktritt berechtigt.

§ 3 Lieferung und Umtausch

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von capella-software verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

Umtausch oder Rückgabe der Ware sind grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 4 Widerrufsbelehrung

Gemäß § 312b BGB hat der Käufer die Möglichkeit, jeden Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen. Bei Software ist das Widerrufsrecht dahin gehend eingeschränkt, dass der Vertrag nicht widerrufen werden kann, wenn der Datenträger entsiegelt wurde (§ 312d, Abs. 4.2).

Die Rückgabe von Lizenzen mit Download ist gemäß dem Widerrufsrecht ausgeschlossen.

capella-software bietet Testversionen zum Download an. Alle Programme können jeweils 15 Tage lang kostenlos, unverbindlich und anonym bei uneingeschränkter Funktionalität genutzt werden.

§ 5 Fälligkeit, Zahlung und Verzug

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist capella-software berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls capella-software nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist capella-software berechtigt, diesen geltend zu machen. Es erfolgt keine Annahme von Wechseln.

Der Besteller kann capella-software ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb weniger Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die verkürzte Vorabankündigung (Pre-Notification) beträgt einen Tag. Der Besteller sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch capella-software verursacht wurde.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von capella-software anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von capella-software.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

Liegt ein von capella-software zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist capella-software nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist capella-software zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die capella-software zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. capella-software haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet capella-software nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

Soweit die Haftung von capella-software ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

Nach dem Stand der Technik können Fehler in Softwarepro­grammen und in der dazugehörigen Dokumentation nicht ausgeschlossen werden. Ferner ist es nicht möglich, Softwareprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen und alle Anforderungen des Kunden fehlerfrei sind bzw. fehlerfrei mit allen Programmen und Hardware Dritter zusammenarbeiten. Als Beispiel zu nennen sind hier Scanner, Keyboards oder Sound-Libraries unterschiedlicher Hersteller. Zusicherungen von bestimmten Eigen­schaften oder über die Gebrauchstauglichkeit für die individuell vom Kunden geplante Anwendung werden von capella-software nicht gegeben.

§ 9 Auktionsware

Bei durch Auktionen oder auf vergleichbare Weise erworbener Software, auch bei Kauf über nicht von capella-software autorisierten Händlern oder Privatpersonen nimmt capella-software grundsätzlich keine Registrierung vor. Damit entfällt die Upgradeberechtigung.

§ 10 Upgrades

Upgrades sind vergünstigte Nachfolge- oder Ergänzungsversionen eines capella-Produkts (Grundprodukt). Nur Inhaber eines Grundprodukts sind berechtigt, ein Upgrade zu beziehen. Die Nutzung von Upgrades ist davon abhängig, dass Sie Inhaber und Nutzer des Grundprodukts sind. Eine isolierte Weitergabe eines Upgrades oder des Grundprodukts an Dritte ist daher nicht zulässig. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die weitere Nutzung von älteren Programmversionen, wenn ein Upgrade erworben wurde.

§ 11 Downloads

Der Download von Programminstallationsdateien erfolgt ausschließlich über die Website der capella-software AG. Installationsdateien dürfen nicht außerhalb unserer Website auf Webseiten Anderer oder über onlinebasierte Speicherdienste („Cloud“) zugänglich gemacht werden. Auf die Website der capella-software AG darf von externen Webseiten verlinkt werden.

§ 12 Aktivierung

Eine Aktivierung kann bis zu dreimal vorgenommen werden, falls dies aufgrund eines Austauschs von Hardware/CPU notwendig werden sollte. Gegebenenfalls wird capella-software auf Anforderung weitere Aktivierungscodes zur Verfügung stellen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf weitere Aktivierungscodes. Die Aktivierung ist online aus dem Programm heraus oder manuell auf der Internetseite der capella-software AG möglich. Die capella-software AG ist nicht verpflichtet, ältere Programmversionen zu aktivieren, wenn Upgrades auf jüngere Programmversionen erworben wurden.

§ 13 Mehrfach-, Netzwerk-, Begleit- und Schüler-/Studentenlizenzen

Diese Lizenzen sind an den Erwerber gebunden und können nicht, auch nicht bei Beendigung der Nutzung, weitergegeben werden.

§ 14 Produktabonnements

Allgemeine Bedingungen für Produktabonnements

Abonnements können weder storniert noch zurückgegeben werden. Rückerstattungen sind ausgeschlossen. Im Falle von auf Abonnementsbasis erhältlicher Software sind Sie dazu berechtigt, diese während der Dauer Ihres Abonnements auf maximal zwei Hardwaregeräten parallel zu verwenden. Voraussetzung ist, dass ausschließlich Sie selbst mit der Software arbeiten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Software auf Geräten an- und abzumelden. Für eine auf einem Abonnement basierende Software ist eine Internetverbindung erforderlich. Im laufenden Abonnementzeitraum können sich die Mindestanforderungen an den verwendeten PC ändern.

Nach Ablauf des Abonnementzeitraums oder bei einer Nichtzahlung der Abonnementgebühr kann die Software ohne Benachrichtigung deaktiviert werden. Sie wird erst wieder aktiviert, wenn das Abonnement erneuert wird, capella-software die Zahlung erhält oder ein neues Abonnement erworben wird. Wenn Sie Ihr Abonnement ablaufen lassen, können Sie Ihre auf Abonnementsbasis lizenzierte capella-Software nicht mehr verwenden.

Monatliches Produktabonnement

Das Monatsabonnement für Produkte der capella-software AG beginnt nach Eingang Ihrer zahlungspflichtigen Bestellung und hat nach Ablauf der für das jeweilige Abonnement angegebenen Mindestlaufzeit eine Laufzeit von einem Monat. Die Verlängerung wird automatisch in Ihrem capella-software-Konto aktiviert. Nach Ablauf der Laufzeit des Monatsabonnements wird dieses automatisch verlängert und Ihnen wird ein weiterer Monat gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisgestaltung in Rechnung gestellt. Sie können das Abonnement in Ihrem Kundenkonto mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Laufzeit kündigen.

Jährliches Produktabonnement

Das Jahresabonnement für Produkte der capella-software AG beginnt nach Eingang Ihrer zahlungspflichtigen Bestellung und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr wird automatisch in Ihrem capella-software-Konto aktiviert. Nach Ablauf der Laufzeit des Jahresabonnements wird dieses automatisch verlängert und Ihnen wird ein weiteres Jahr gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisgestaltung in Rechnung gestellt. Sie können das Abonnement in Ihrem Kundenkonto mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Laufzeit kündigen.

Preisanpassungen

capella-software ist berechtigt, die Preise für Abonnements jederzeit zu ändern. Sie erhalten in diesem Fall eine Benachrichtigung mit einer Frist von 30 Tagen, bevor die Preisänderung wirksam wird. Preisänderungen werden ab Verlängerung Ihres Abonnements wirksam. Wenn eine Preisänderung während der Mindestlaufzeit angekündigt wird, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von zwei Wochen.

§ 15 Gutscheine

Gutscheine können nur als Onlineversion gekauft werden; es erfolgt kein Postversand eines Gutscheins.

Gutscheine können in unserem Shop gekauft und eingelöst werden. Pro Bestellung wird nur ein Gutschein eingelöst.

Gutscheine müssen nicht in voller Höhe, sondern können auch in Teilen eingelöst werden. Der Restbetrag verbleibt auf dem Gutschein und kann zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, auch solche, die sich aus einer Scheckverpflichtung ergeben, im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Kassel. capella-software ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

§ 17 Weiterentwicklung, technologische Standards

Alle Produktbeschreibungen, insbesondere die Angabe von Hard- und Softwarevoraussetzungen, setzen die jeweils neueste Betriebssystemversion, gegebenenfalls mittels Aktualisierung durch sogenannte Service-Packs (Windows), voraus.

Der Bezug kostenloser Aktualisierungen im Rahmen der Produktpflege setzt die Verfügbarkeit eines zeitgemäßen Internetprogramms (Browser) voraus.

Irrtum, Zwischenverkauf, Weiterentwicklung, Verbesserung bleiben capella-software vorbehalten.

§ 18 Sonderleistungen, Downloadlinks

Für Sonderleistungen berechnet capella-software eine Aufwandsentschädigung von € 20,-.
Sonderleistungen in diesem Sinne sind:

  • Rückbelastung von Rechnungsbeträgen im Rahmen des Lastschriftverfahrens seitens der Bank des Kunden aus Gründen, die capella-software nicht zu vertreten hat.
  • Erneute Ausstellung von Rechnungen aus Gründen, die capella-software nicht zu vertreten hat.

capella-software ist nicht verpflichtet, Lizenzen erneut auszustellen oder CodeMeter-Sticks zu ersetzen. Ausgenommen sind Gewährleistungsfälle.

Bei Mehrfachbestellungen einer Lizenz mit Download mit sofortiger Kreditkartenbelastung durch den gleichen Besteller erteilt capella-software nach Prüfung des Sachverhaltes eine Gutschrift.
capella-software zieht vom Gutschriftsbetrag die Transaktionskosten für alle Transaktionen, die im Zusammenhang mit der Bestellung und der Gutschrift entstanden sind, ab. Dies sind jeweils 4% des Bestellbetrages pro Transaktion (diese Transaktionsgebühren werden an das jeweilige Kreditkarteninstitut abgeführt). Außerdem erhebt capella-software eine Bearbeitungspauschale für die Erstellung der Gutschrift, so dass die gesamte Aufwandsentschädigung im für den Kunden günstigsten Fall € 20,- beträgt.

capella-software verpflichtet sich weder, zeitlich unbegrenzt Downloadlinks für ältere Programmversionen zur Verfügung zu stellen, noch, diese älteren Programmversionen an neue oder aktualisierte Betriebssystem-Versionen oder-Updates anzupassen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Söhrewald, den 25.01.2024